Übernahme von bis zu 80% der Beratungskosten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Fachkräftemangel, Digitalisierung, internationaler Preisdruck, Lieferengpässe, Umweltauflagen – Die meisten Unternehmen spüren den Wandel der Arbeitswelt enorm. Können Sie das Tempo der geforderten Veränderungen mithalten? INQA-Coaching bietet Beratungs- und Unterstützungsleistungen, damit Ihr Unternehmen den neuen Herausforderungen gerecht wird und sich gemeinsam mit den Beschäftigten krisensicher und zukunftsfest aufstellen kann. INQA- Coaching bietet passgenaue Lösungen für den personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit den großen Herausforderungen unserer Zeit.
Gehen Sie den Wandel aktiv an und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch!
Ablauf des INQA-Coachings:
INQA-Erstberatung
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Ermittlung des Veränderungsbedarfs im Zusammenhang mit der digitalen Transformation
- Ggf. Ausgabe des INQA-Coaching-Schecks
Coaching im Betrieb
- Durchführung des INQA-Coachings anhand einer agilen Methode
- Erarbeitung passgenauer Lösungen in einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess mit Beschäftigten und Unternehmensführung
Abschlussgespräch
- Ca. 3–6 Monate nach Ende des INQA-Coachings
- Auswertung der Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings zwischen Unternehmen und INQA Beratungsstelle
Ihr INQA-Coach
Christiane Freihold
- Diplom-Psychologin – Wirtschaftspsychologie
- Systemische Beraterin
- Agiles Projektmanagement (APMG)
- Studium Arbeitsrecht
- Curriculum Notfallpsychologie
Branchenerfahrung
- Öffentliche Verwaltung
- Erziehung und Bildungswesen
- Gesundheitswesen
- Dienstleister
- verarbeitendes Gewerbe
(INQA-Coaching-ID: IC2325228)
Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über
den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das Programm „INQA-Coaching“ in Deutschland.
Wer kann die Förderung des INQA-Coachings erhalten?
Unternehmensform: rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig
Sitz und Arbeitsstätte: liegen in Deutschland.
Beschäftigtenzahl: mind. 1 sozialversicherungspflichtige(r) Beschäftigte(r) in Vollzeit im letzten Jahr sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
Umsatz: Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. Euro
Gründungsjahr: Unternehmen besteht mindestens 2 Jahre am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: INQA-Programm